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Anmeldung Jahrgang 5

Info-Abend für den neuen 5. Jahrgang

Dienstag, 12. März 2024 um 19.00 Uhr im Forum

 

Anmeldungen für den neuen 5. Jahrgang

Für persönliche Anmeldungen ist das Sekretariat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag,          15.04.2024, 14 – 18 Uhr                           

Dienstag,        16.04.2024,  8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr    

Mittwoch,       17.04.2024,  8 – 13:30 Uhr 

Versand der Zu- und Absagen ab 02.05.2024

Den Anmeldebogen finden Sie ab Ende März im Bereich Download.

Bei der Anmeldung für den 5. Jahrgang benötigen wir das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse im Original. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen!

 

Damit Sie sich unabhängig von diesen Terminen informieren können, stellen wir Ihnen die Präsentation des Infoabends hier zur Verfügung.

Für unsere zukünftigen FünftklässlerInnen haben wir einen Film erstellt, in dem unsere SchülerInnen ihre Schule vorstellen:

Weitere Filme aus unserem Schulleben finden sich hier.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wann kann die Anmeldung für mein Kind abgegeben werden?

Diese kann nur im offiziellen Anmeldezeitraum (siehe oben) abgegeben werden.

 

Habe ich größere Aufnahmechancen, wenn ich mein Kind am ersten Anmeldetag anmelde?

Nein, bis zum Anmeldungsende können Anmeldungen vollständig abgegeben werden und werden berücksichtigt.

 

Ich wohne nicht in der Stadt Oldenburg. Kann ich mein Kind trotzdem an einer IGS in Oldenburg anmelden?

Sie können eine Anmeldung fristgerecht abgeben. Diese wird jedoch nur dann berücksichtigt, wenn weniger Kinder aus der Stadt Oldenburg angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen.

 

Müssen wirklich beide Elternteile bei der Anmeldung unterschreiben, ob zusammenlebend oder getrennt?

Ja.

 

Warum muss das Original-Zeugnis mit abgegeben werden?

Sie dürfen ihr Kind nur an einer IGS anmelden. Daher benötigen wir das Originalzeugnis.

 

Muss ich die Vollmacht auf der Anmeldung ausfüllen?

Nein. Sie kann aber Verfahren vereinfachen, wenn die getrenntlebenden Sorgeberechtigten weiter auseinander wohnen oder kaum Kontakt besteht.

 

Wie erfolgt das Losverfahren?

Anhand der Noten aus den Grundschulzeugnisse bilden wir 4 Leistungsgruppen, aus denen getrennt nach Mädchen und Jungen gelost wird. Die Anzahl der Kinder, die aus den jeweiligen Lostöpfen aufgenommen werden kann entspricht der prozentualen Verteilung in der Stadt Oldenburg.

 

Werden Geschwisterkinder berücksichtigt?

Ja, hier gilt die sogenannte Geschwisterkindregelung. Zuerst werden alle Geschwisterkinder aufgenommen. Danach wird das Losverfahren mit den anderen Anmeldungen fortgesetzt.

 

Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreibschwäche. Ist es ein Nachteil, wenn ich dies bei der Anmeldung angebe und wie wird mein Kind gefördert?

Die Angabe, ob ein Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie (Matheschwäche) hat, spielt für das Losverfahren keine Rolle. Bei der späteren Klassenzusammensetzung kann uns diese Angabe sehr helfen. Zusätzlich zur Förderung im Rahmen des normalen Unterrichts stehen uns für die besondere Förderung in Mathematik und Deutsch für die Jahrgänge 5 und 6 einige Stunden nach unserem Förderkonzept zur Verfügung, wodurch wir einige Kleingruppen besonders fördern können.

 

Kann man sich die Schule vor der Anmeldung persönlich anschauen?

Sie können sich gerne auf dem Außengelände umsehen, individuelle Schulführungen können wir leider nicht anbieten.

 

Mein Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf. Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Wenn bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt ist, müssen Sie dies auf der Anmeldung angeben.
Kinder mit dem Förderbedarf Lernen und geistige Entwicklung sind einem eigenen Lostopf (zieldifferent) zugeordnet. Kinder mit den anderen Förderbedarfen Hören, Sehen, ESE, KME, Sprache werden zielgleich unterrichtet und den Lostöpfen ihrer entsprechenden Leistungsgruppe zugeordnet.
Wir empfehlen vor dem Anmeldeverfahren immer den direkten Kontakt mit der Schule zu suchen. Hier können Sie gern unsere SEK I – Leiterin Frau Büker kontaktieren, die Sie in allen Fragen hierbei beraten kann.

 

Kann ich die Schulbegleitung aus der Grundschule mit an die IGS Flötenteich nehmen oder an wen muss ich mich wenden?

Zunächst müssen Sie dringend die Weiterführung der Schulbegleitung beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg beantragen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere zum Schuljahreswechsel eine zeitnahe Beantragung sinnvoll ist, um einen direkten Übergang an die weiterführende Schule sicherzustellen. Mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter_in des Fachdienstes Eingliederungshilfe klären Sie, ob eine Begleitung durch den bisherigen Träger der Schulbegleitung möglich ist oder ob eine Übergabe an den Kooperationspartner der IGS Flötenteich erfolgen wird.

 

Muss ich in den Eltern- und Förderverein eintreten?

Nein. Sie unterstützen die Schule Ihres Kindes jedoch sehr, wenn Sie Mitglied im Förderverein der Schule sind. Ist Ihr Kind in der Bläserklasse, vereinfacht uns die Mitgliedschaft die Abrechnung sehr.

 

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich eine Zu- oder Absage erhalte?

Die Bescheide werden nach dem Aufnahmeausschuss nach Hause verschickt, Datum siehe oben

 

Muss ich den Aufnahmebescheid bestätigen?

Wir freuen uns über eine Betätigungsmail von Ihnen, um die Richtigkeit Ihrer Mailadresse zu überprüfen und einen Klassenverteiler für weitere Informationen zum Schuljahresbeginn einzurichten. Weitere Informationen finden Sie im Aufnahembescheid.

 

Mein Kind möchte mit einem anderen Kind von der Grundschule in eine Klasse an der IGS kommen. Ist dies möglich?

Es können auf der Anmeldungen Namen aus Freundschaftsgruppen angegeben werden und wir bemühen uns, dies auch umzusetzen, sofern das andere Kind ebenfalls aufgenommen wurde. Allerdings können wir die Zusammensetzung der Freundschaftsgruppen nicht garantieren. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kinder durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Klasse und gemeinsame Aktionen schnell untereinander Kontakte und neue Freundschaften schließen. Darüber hinaus liegen die Klassenräume innerhalb eines Jahrgangs eng zusammen, so dass hier klassenübergreifende Kontaktmöglichkeiten möglich sind.

 

Werden die Kosten für die Bläserklasse für BuT- Berechtigte vom Amt übernommen?

Es werden 15 Euro, und damit ca. die Hälfte des Beitrags, pauschal von der Stadt Oldenburg übernommen. Da der Instrumentalunterricht und der Instrumentenverleih über die Musikschule der Stadt Oldenburg als Kooperation läuft, ist der bürokratische Aufwand zur Beantragung der Gelder sehr überschaubar.

Bitte nehmen Sie als BuT-Berechtigte bei Interesse an der Teilnahme am Bläserklassenprofil umgehend direkt Kontakt zu uns auf. Manchmal finden wir hierfür Unterstützungsmöglichkeiten, sofern Sie einen Aufnahmebescheid erhalten haben.

 

Wenn mein Kind keinen Platz in der Bläserklasse bekommen hat, erhält mein Kind dann keinen Platz?

Wenn Ihr Kind ausgelost ist und keinen Platz in der Bläserklasse erhält, so erhält es einen Platz in den Klassen ohne Profil.

 

In meinem Aufnahmebescheid steht, dass mein Kind in einer der regulären Klasse aufgenommen wurde, obwohl ich mich für die Bläserklasse angemeldet habe. Warum ist das so? Mein Kind ist zusätzlich ein Geschwisterkind habe ich dadurch nicht Vorteile?

In der Bläserklasse können maximal 30 Kinder aufgenommen werden und die Vorgaben für die Zusammensetzung einer Klasse müssen berücksichtigt werden. Oft ist für die Bläserklasse ein zusätzliches Losverfahren notwendig.
Die Geschwisterkindregelung garantiert nur einen Platz an der IGS, aber nicht auch gleichzeitig einen Platz in der Bläserklasse.

 

Kann ich von einer regulären Klasse nachträglich in die Bläserklasse aufgenommen werden, wenn ich mich zuvor dafür angemeldet habe?

Dies ist nur sehr selten der Fall und nur dann möglich, wenn ein Platz nachträglich freigeworden ist.

 

Wann oder wie bekomme ich das Zeugnis meines Kindes wieder, wenn ich einen Ablehnungsbescheid von der IGS Flötenteich erhalte?

Gleichzeitig mit den Bescheiden schicken wir auch die Originalzeugnisse wieder an die Grundschulen zurück.

 

Wenn ich keinen Platz für mein Kind an der IGS erhalten habe, kann ich mein Kind dann noch rechtzeitig an einer anderen weiterführenden Schule anmelden?

Ja, Sie erhalten alle Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung der anderen weiterführenden Schulen zurück.

 

Was muss ich tun, wenn ich von der IGS Flötenteich eine Absage erhalte?

Sie müssen ihr Kind an einer anderen weiterführenden Schule (Oberschule oder Gymnasium) anmelden.

 

Wie stehen die Chancen auf einen Platz für mein Kind, wenn ich einen Ablehnungsbescheid mit Warteliste erhalten habe?

Dies ist ganz unterschiedlich. Manchmal gibt es am Ende des Schuljahres wenige Kinder, die wieder abgemeldet werden. Dann rückt das nächste Kind aus der entsprechenden Leistungsgruppe nach. Die Warteliste verfällt am letzten Schultag vor den Sommerferien.

 

Kann mein Kind die Schule vor dem ersten Schultag kennenlernen?

Am Ende des Schuljahres gibt es ein erstes Kennenlernen der Klasse und auch einen ersten Elternabend. Informationen dazu erhalten Sie nach der Aufnahme.

 

Wann bekomme ich das Zeugnis wieder, wenn ich eine Zusage erhalten habe?

Dieses erhalten Sie auf dem ersten Elternabend vor den Sommerferien oder am ersten Schultag zurück.